
"Wenn alle Systeme des Körpers wohlgeordnet sind herrscht Gesundheit." - A.T. Still
Ab 01.01.2023:
Vertragstherapeutin der Österreichischen Gesundheitskasse.
Beschwerdebilder

Kopfschmerzen, Schwindel & Kiefergelenksbeschwerden

Rückenschmerzen & Bandscheibenproblematik

Bauchschmerzen & Verdauungsstörungen

Beschwerden während der Schwangerschaft und nach der Geburt

unfallchirurgische & orthopädische Beschwerdebilder

Sport- & Tanzverletzungen

Aida Jusic, BSc
Physiotherapeutin
Osteopathin i.A.
Ausbildung:
seit 2019: Osteopathie, Wiener Schule für Osteopathie
2016 - 2019: Physiotherapie, FH Campus Wien
Spezialisierung:
Als ehemalige Ballett Tänzerin liegt mir die Betreuung von Tänzern besonders am Herzen, da diese leider zu häufig unzureichend therapiert werden.

Terminvereinbarung
Montag bis Freitag von
8:00 bis 18:00 Uhr
Sollten Sie mich telefonisch nicht erreichen, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht mit Ihrem Namen und Ihrer Telefonnummer.
Ich rufe Sie verlässlich zurück.
+43 660 457 526 5
Außerhalb der Telefonzeiten können Sie mich gerne per Kontaktformular oder E-Mail erreichen.
Kontakt
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Häufig gestellte Fragen
Was benötige ich für meinen ersten Termin?
Bitte nehmen Sie ihren Verordnungsschein und alle relevanten Befunde mit. Ziehen Sie bequeme Sportbekleidung an und beachten Sie, dass die erste Untersuchung in Unterwäsche erfolgt.
Kostenrückerstattung bei Physiotherapie
Falls Sie eine Verordnung zur Physiotherapie haben, lassen Sie diese bitte vor Beginn der Therapie von Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligen. Nur dann wird ein Teil der Behandlungskosten übernommen.
Abhängig von Ihrer Krankenkasse werden in der Regel 30-50% der Kosten getragen. Die genauen Tarife erfahren Sie von Ihrer Krankenkasse.
Osteopathie ist eine Privatleistung und wird nicht von allen Privatversicherungen übernommen.
Patienten der Österreichischen Gesundheitskasse müssen die Verordnung vorab nicht bewilligen lassen, da ein Vertrag mit der ÖGK besteht. Demnach ist die Therapie auch nicht zu bezahlen.
Terminabsage
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, geben Sie mir bitte möglichst frühzeitig Bescheid.So können Patienten mit akuten Beschwerden eingeschoben werden. Termine, die später als 24 Stunden vor Beginn abgesagt werden, müssen in Rechnung gestellt werden.