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Häufig gestellte Fragen

Ich möchte Sie informieren, dass ich nur Vertragstherapeutin der ÖGK bin. Für alle weiteren Kassen bin ich Wahltherapeutin.

Was muss ich vor meinem ersten Termin machen?

Um Physiotherapie in Anspruch nehmen zu können benötigen Sie eine Verordnung von Ihrem*r Fach-/Hausarzt*ärztin. Diese sollte vor dem ersten Termin chefärztlich bewilligt werden, um eine Kostenrückerstattung gewährleisten zu können. Patient*innen der ÖGK müssen die Verordnung vorab nicht bewilligen lassen. 

Was benötige ich für die erste Therapieeinheit?

  • Verordnungsschein (Diagnose, Therapieform, Dauer, Häufigkeit)

  • alle relevanten Befunde (Röntgen, MRT, CT etc.)

  • bequeme Sportkleidung

Was bedeutet Wahltherapeutin?

Die erbrachten Leistungen werden nicht vollständig von Ihrer Krankenkasse getragen. Daher ist es notwendig Ihre Verordnung vor Therapiebeginn bei ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligen zu lassen, um einen Teil der Therapiekosten zurückerstattet zu bekommen. Dies gilt nur für Patient*innen die nicht bei der ÖGK versichert sind.

Wie erfolgt die Kostenrückerstattung?

Bei der letzten Therapieeinheit erhalten Sie eine Sammelrechnung aller durchgeführten Einheiten, die Sie gemeinsam mit der Verordnung und der Zahlungsbestätigung bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.

Wie und wann kann ich einen Termin absagen?

Eine Terminabsage ist bis spätestens 24h vor dem vereinbarten Termin per Anruf, E-Mail oder SMS möglich. Versäumte Termine oder eine verspätete Absage muss leider zur Gänze in Rechnung gestellt werden.

FAQs: Häufig gestellte Fragen
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